Software


Das Gesetz schreibt vor, dass die Daten des digitalen Tachographen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden müssen. In den meisten Europäischen Ländern sind das 2 und in der Schweiz 3 Jahre. Mit Hilfe der Software und dem entsprechenden Equipment, wie Kartenleser oder Downloadkey, können die Daten der Tachokarten und des Massenspeichers ausgelesen und archiviert werden. Da die Daten regelmässig ausgelesen werden müssen, überwacht die Software ausserdem die im Umgang mit dem digitalen Tachographen anfallenden Termine und weist den Benutzer frühzeitig auf die anstehenden Aufgaben hin.

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Datenblatt



Bei behördlichen Kontrollen müssen die mit digitalen Signaturen versehenen Originaldaten den Kontrollorganen zur Verfügung gestellt werden. Dank eines ausgeklügelten Suchmechanismus können die entsprechenden Originaldateien problemlos ermittelt und aus der Datenbank exportiert werden. Ausserdem können die Dateien direkt aus dem Programm per E-Mail versendet werden.

Die umfangreichen Auswertungsmöglichkeiten erlauben einen aufschlussreichen Einblick in die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer und erleichtern somit die Überwachung der Einhaltung der EG-Sozialvorschriften in Europa und der ARV 1/2 in der Schweiz.

Die Software erleichtert den täglichen Umgang mit dem digitalen Tachographen erheblich. Detaillierte Informationen über den Funktionsumfang der Software und deren Einsatzmöglichkeiten in der Praxis können unter dem Link EttcoScanDigital nachgelesen werden.
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